Mietpreisbremse in Siegburg

    Siegburg als Kreisstadt des Rhein-Sieg-Kreises wurde 2025 als angespannter Wohnungsmarkt eingestuft.

    8,80 €/m²

    Ø Kaltmiete

    43.226

    Einwohner

    Seit 2025

    Gültig bis 31.12.2029

    Qualifizierter Mietspiegel

    Stand: 2025

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Siegburg?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Siegburg gilt diese Regelung seit 2025.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 8,80 €/m² in Siegburg können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.

    Siegburg verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Siegburg.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Siegburg durch

    1. 1

      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Siegburg.

    2. 2

      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Siegburg

    Gilt die Mietpreisbremse in Siegburg?

    Ja, seit 2025 auf Basis der NRW-Mieterschutzverordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete in Siegburg?

    Die durchschnittliche Kaltmiete liegt bei ca. 8,80 €/m².

    Hat Siegburg einen Mietspiegel?

    Ja, Siegburg hat einen qualifizierten Mietspiegel (2025).

    Wie setze ich die Mietpreisbremse in Siegburg durch?

    Prüfe deine Miete mit dem Mietspiegel, erstelle ein Rügeschreiben und sende es per Einschreiben an deinen Vermieter.

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