Mietpreisbremse in Aachen

    Aachen hat als Universitätsstadt und Grenzstadt einen angespannten Wohnungsmarkt.

    9,80 €/m²

    Ø Kaltmiete

    252.463

    Einwohner

    Seit 2015

    Gültig bis 31.12.2029

    Einfacher Mietspiegel

    Stand: 2026

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Aachen?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Aachen gilt diese Regelung seit 2015.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 9,80 €/m² in Aachen können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.

    Aachen verfügt über einen einfachen Mietspiegel (Stand: 2026), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Aachen.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Aachen durch

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      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Aachen.

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      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Aachen

    Gilt die Mietpreisbremse in Aachen?

    Ja, seit 2015 auf Basis der NRW-Mieterschutzverordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete?

    Ca. 9,80 €/m².

    Hat Aachen einen Mietspiegel?

    Ja, einen einfachen Mietspiegel (2023).

    Gilt die Bremse auch für Studenten-Wohnungen?

    Ja, sofern ein regulärer Mietvertrag besteht.

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