Mietpreisbremse in Bonn

    Bonn als ehemalige Bundeshauptstadt hat einen angespannten Mietmarkt, besonders in der Innenstadt.

    11,00 €/m²

    Ø Kaltmiete

    336.465

    Einwohner

    Seit 2015

    Gültig bis 31.12.2029

    Qualifizierter Mietspiegel

    Stand: 2024

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Bonn?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Bonn gilt diese Regelung seit 2015.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 11,00 €/m² in Bonn können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.

    Bonn verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2024), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Bonn.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Bonn durch

    1. 1

      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Bonn.

    2. 2

      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

    3. 3

      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Bonn

    Gilt die Mietpreisbremse in Bonn?

    Ja, seit 2015 auf Basis der NRW-Mieterschutzverordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete?

    Ca. 11,00 €/m².

    Hat Bonn einen Mietspiegel?

    Ja, einen qualifizierten Mietspiegel (2023).

    Wie lange habe ich Zeit für die Rüge?

    Die Rüge kann jederzeit erfolgen. Die Verjährung beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB).

    Mietpreisbremse in weiteren Städten in Nordrhein-Westfalen