11,00 €/m²
Ø Kaltmiete
336.465
Einwohner
Seit 2015
Gültig bis 31.12.2029
Qualifizierter Mietspiegel
Stand: 2024
Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Bonn gilt diese Regelung seit 2015.
Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 11,00 €/m² in Bonn können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.
Bonn verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2024), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Bonn.
Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Bonn.
Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.
Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.
Ja, seit 2015 auf Basis der NRW-Mieterschutzverordnung.
Ca. 11,00 €/m².
Ja, einen qualifizierten Mietspiegel (2023).
Die Rüge kann jederzeit erfolgen. Die Verjährung beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB).