Mietpreisbremse in Bielefeld

    Bielefeld wurde 2025 als angespannter Wohnungsmarkt eingestuft. Als Universitätsstadt hat die Stadt einen wachsenden Mietmarkt.

    9,77 €/m²

    Ø Kaltmiete

    338.332

    Einwohner

    Seit 2025

    Gültig bis 31.12.2029

    Qualifizierter Mietspiegel

    Stand: 2024

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Bielefeld?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Bielefeld gilt diese Regelung seit 2025.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 9,77 €/m² in Bielefeld können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.

    Bielefeld verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2024), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Bielefeld.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Bielefeld durch

    1. 1

      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Bielefeld.

    2. 2

      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Bielefeld

    Gilt die Mietpreisbremse in Bielefeld?

    Ja, seit 2025 auf Basis der NRW-Mieterschutzverordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete in Bielefeld?

    Die durchschnittliche Kaltmiete liegt bei ca. 9,77 €/m².

    Hat Bielefeld einen Mietspiegel?

    Ja, Bielefeld hat einen qualifizierten Mietspiegel (2024).

    Wie setze ich die Mietpreisbremse in Bielefeld durch?

    Prüfe deine Miete mit dem Mietspiegel, erstelle ein Rügeschreiben und sende es per Einschreiben an deinen Vermieter.

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