Mietpreisbremse in Paderborn

    Paderborn als Universitätsstadt wurde 2025 neu in die NRW-Mieterschutzverordnung aufgenommen.

    10,91 €/m²

    Ø Kaltmiete

    156.718

    Einwohner

    Seit 2025

    Gültig bis 31.12.2029

    Qualifizierter Mietspiegel

    Stand: 2025

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Paderborn?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Paderborn gilt diese Regelung seit 2025.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 10,91 €/m² in Paderborn können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.

    Paderborn verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Paderborn.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Paderborn durch

    1. 1

      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Paderborn.

    2. 2

      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Paderborn

    Gilt die Mietpreisbremse in Paderborn?

    Ja, seit 2025 auf Basis der NRW-Mieterschutzverordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete in Paderborn?

    Die durchschnittliche Kaltmiete liegt bei ca. 10,91 €/m².

    Hat Paderborn einen Mietspiegel?

    Ja, Paderborn hat einen qualifizierten Mietspiegel (2025).

    Wie setze ich die Mietpreisbremse in Paderborn durch?

    Prüfe deine Miete mit dem Mietspiegel, erstelle ein Rügeschreiben und sende es per Einschreiben an deinen Vermieter.

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