11,80 €/m²
Ø Kaltmiete
1.083.498
Einwohner
Seit 2015
Gültig bis 31.12.2029
Qualifizierter Mietspiegel
Stand: 2025
Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Köln gilt diese Regelung seit 2015.
Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 11,80 €/m² in Köln können Mieter hier besonders stark von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.
Köln verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Köln.
Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Köln.
Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.
Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.
Ja, Köln ist als angespannter Wohnungsmarkt eingestuft. Die Mietpreisbremse gilt seit 2015 auf Basis der NRW-Mieterschutzverordnung.
Die durchschnittliche Kaltmiete liegt bei ca. 11,80 €/m².
Ja, Köln hat einen qualifizierten Mietspiegel (aktuell: 2024).
Ja, ab Zugang des Rügeschreibens beim Vermieter kannst du die Differenz zur zulässigen Miete zurückfordern (§ 556g BGB).