Mietpreisbremse in Köln

    Köln ist die größte Stadt am Rhein und einer der angespanntesten Mietmärkte in NRW.

    11,80 €/m²

    Ø Kaltmiete

    1.083.498

    Einwohner

    Seit 2015

    Gültig bis 31.12.2029

    Qualifizierter Mietspiegel

    Stand: 2025

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Köln?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Köln gilt diese Regelung seit 2015.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 11,80 €/m² in Köln können Mieter hier besonders stark von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.

    Köln verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Köln.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Köln durch

    1. 1

      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Köln.

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      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Köln

    Gilt die Mietpreisbremse in Köln?

    Ja, Köln ist als angespannter Wohnungsmarkt eingestuft. Die Mietpreisbremse gilt seit 2015 auf Basis der NRW-Mieterschutzverordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete in Köln?

    Die durchschnittliche Kaltmiete liegt bei ca. 11,80 €/m².

    Hat Köln einen Mietspiegel?

    Ja, Köln hat einen qualifizierten Mietspiegel (aktuell: 2024).

    Kann ich zu viel gezahlte Miete zurückfordern?

    Ja, ab Zugang des Rügeschreibens beim Vermieter kannst du die Differenz zur zulässigen Miete zurückfordern (§ 556g BGB).

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