Mietpreisbremse in Neuss

    Neuss profitiert von der Nähe zu Düsseldorf und wurde 2025 als angespannter Wohnungsmarkt eingestuft.

    10,59 €/m²

    Ø Kaltmiete

    153.109

    Einwohner

    Seit 2025

    Gültig bis 31.12.2029

    Qualifizierter Mietspiegel

    Stand: 2023

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Neuss?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Neuss gilt diese Regelung seit 2025.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 10,59 €/m² in Neuss können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.

    Neuss verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2023), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Neuss.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Neuss durch

    1. 1

      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Neuss.

    2. 2

      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Neuss

    Gilt die Mietpreisbremse in Neuss?

    Ja, seit 2025 auf Basis der NRW-Mieterschutzverordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete in Neuss?

    Die durchschnittliche Kaltmiete liegt bei ca. 10,59 €/m².

    Hat Neuss einen Mietspiegel?

    Ja, Neuss hat einen qualifizierten Mietspiegel (2023).

    Wie setze ich die Mietpreisbremse in Neuss durch?

    Prüfe deine Miete mit dem Mietspiegel, erstelle ein Rügeschreiben und sende es per Einschreiben an deinen Vermieter.

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