Mietpreisbremse in Münster

    Münster hat als Universitätsstadt einen besonders angespannten Mietmarkt.

    10,80 €/m²

    Ø Kaltmiete

    320.946

    Einwohner

    Seit 2015

    Gültig bis 31.12.2029

    Qualifizierter Mietspiegel

    Stand: 2025

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Münster?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Münster gilt diese Regelung seit 2015.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 10,80 €/m² in Münster können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.

    Münster verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Münster.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Münster durch

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      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Münster.

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      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Münster

    Gilt die Mietpreisbremse in Münster?

    Ja, seit 2015 auf Basis der NRW-Verordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete?

    Ca. 10,80 €/m².

    Hat Münster einen Mietspiegel?

    Ja, einen qualifizierten Mietspiegel (2023).

    Gilt die Bremse auch für WG-Zimmer?

    Die Mietpreisbremse gilt für Wohnraummietverhältnisse. Bei WG-Zimmern kommt es auf den konkreten Mietvertrag an.

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