Hier kannst du deine zulässige Höchstmiete nach der Mietpreisbremse berechnen — auf Basis des Mietspiegels 2026 für Berlin, mit Wohnlage, Baujahr und Ausstattung deiner Wohnung. Du siehst sofort die rechnerische Differenz. In Berlin liegt bei 56 % der ausgewerteten Nutzereingaben die eingegebene Nettokaltmiete über der konservativ ermittelten 10-%-Grenze. In diesen Prüffällen beträgt die rechnerische Differenz im Schnitt 469 € pro Monat.
Zwei Wege — du entscheidest, wie viel du selbst machen willst.
Option 1
Mit unseren kostenlosen Tools
Option 2
Beratung durch den Verein
Kostenlos. Dauert 3 Minuten. Keine Anmeldung nötig.
Gib deine Adresse ein — wir ermitteln den Rest automatisch.
Diese Angaben bestimmen, welcher Mietspiegel und welcher Vergleich mit deiner Miete verwendet wird.
Monatliche Nettokaltmiete
Trage die reine Miete für den leeren Wohnraum ein.
Beginn des Mietverhältnisses
Gemeint ist der vertragliche Mietbeginn, nicht dein heutiges Bearbeitungsdatum. Der Rechner wählt damit den für die Prüfung hinterlegten Mietspiegel-Jahrgang.
Der Rechner zeigt nur Adressen aus Berlin und nutzt den passenden Mietspiegel-Jahrgang anhand deines Einzugsdatums. Übersicht aller Städte →
Nettokaltmiete ohne Nebenkosten — wird mit der zulässigen Höchstmiete verglichen.
Vertraglicher Mietbeginn; er bestimmt den hinterlegten Mietspiegel-Jahrgang und ist für mögliche Rückforderungen relevant.
Deine Rechte sind klar geregelt — hier die Antworten auf die häufigsten Sorgen.
11,50 €/m²
Ø Kaltmiete
3.677.472
Einwohner
Seit 2015
Gültig bis 31.12.2029
Qualifizierter Mietspiegel
Stand: 2026
Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Berlin gilt diese Regelung seit 2015.
Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 11,50 €/m² in Berlin können Mieter hier besonders stark von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.
Berlin verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2026), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Berlin.
Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Berlin.
Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.
Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.
Ja, die Mietpreisbremse gilt in ganz Berlin seit 2015 auf Basis der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung.
Die durchschnittliche Kaltmiete liegt bei ca. 11,50 €/m² — mit starken Unterschieden zwischen den Bezirken.
Ja, Berlin verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (aktuell: 2026).
Der Berliner Mietendeckel wurde 2021 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Die bundesweite Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gilt jedoch weiterhin.
* Auswertung von 758 Nutzereingaben in Berlin, berechnet mit dem offiziellen Mietspiegel 2026. Eine Stadtstatistik wird erst ab 20 auswertbaren Eingaben und mindestens einem Prüffall veröffentlicht. Ein Prüffall liegt vor, wenn die eingegebene Nettokaltmiete über der konservativ ermittelten 10-%-Grenze liegt. Die eingegebenen Angaben und nicht erkennbare rechtliche Ausnahmen können nicht unabhängig geprüft werden. Die Auswahl ist keine repräsentative Stichprobe.