So analysieren wir Mietpreise — Stand 7. September 2026
Die Mietpreisbremse gilt seit 2015 in weiten Teilen Deutschlands. Ob sie auf ein konkretes Mietverhältnis anwendbar ist, hängt jedoch von individuellen Umständen und gesetzlichen Ausnahmen ab. Um einen ersten Prüfhinweis zu geben, vergleichen wir ausgewertete Kaltmieten systematisch mit den Mietspiegeln der jeweiligen Städte. Das Ergebnis sind rechnerische Prüffälle — keine Feststellung eines Rechtsverstoßes.
Die auf der Homepage und den Stadtseiten veröffentlichten Prüfdaten stammen aus Mietdaten, die Nutzerinnen und Nutzer eingegeben haben. Wir werten nur Datensätze aus, die einer unterstützten Stadt eindeutig zugeordnet sind und mit den dafür erforderlichen Angaben durch unseren Mietpreisrechner berechnet werden können. Der Statistikbestand wird gesondert aufbereitet; eine neue Sitzung im Mietpreisrechner wird nicht automatisch in die veröffentlichten Aggregate übernommen. Eine Stadtstatistik zeigen wir erst ab 20 auswertbaren Eingaben und mindestens einem Prüffall; auch das städteübergreifende Homepage-Aggregat erscheint erst ab 20 Eingaben.
Jeder auswertbare Datensatz zählt einmal. Wir können nicht unabhängig prüfen, ob alle Angaben richtig sind, ob dieselbe Wohnung mehrfach eingegeben wurde oder ob einzelne Testeingaben enthalten sind. Die Auswahl ist keine repräsentative Stichprobe aller Mietverhältnisse einer Stadt. Sie beschreibt ausschließlich die im angegebenen Zeitraum ausgewerteten Nutzereingaben.
Öffentlich erscheinen ausschließlich bundesweit oder nach Stadt zusammengefasste Werte: Anzahl der Eingaben, Anteil der rechnerischen Prüffälle, durchschnittliche monatliche Differenz innerhalb dieser Prüffälle und Auswertungszeitraum. Einzelne Eingaben, Anschriften oder sonstige Einzeldaten werden in diesen Statistiken nicht veröffentlicht.
Der Rechner verwendet die Regeln und Tabellen der offiziellen Mietspiegel der jeweils unterstützten Stadt. Im individuellen Rechner ermitteln wir sie aus den Nutzerangaben und wählen die zum angegebenen Mietbeginn passende Mietspiegel-Fassung. Für den veröffentlichten Statistikbestand verwenden wir die verfügbaren Mietangaben und den dokumentierten Berechnungsstichtag. Dieser Stichtag bestimmt den Mietspiegeljahrgang und ist kein Nachweis für den tatsächlichen Mietbeginn. Die vorgesehenen Zu- und Abschläge, Punktesysteme, Spannen und Regressionsformeln werden in beiden Fällen nach denselben Rechnerregeln angewendet.
Die rechnerische Schwelle ist die ortsübliche Vergleichsmiete für die Wohnfläche zuzüglich 10 %. Liegt die eingegebene monatliche Nettokaltmiete darüber, zählt die Eingabe in der Stadtstatistik als Prüffall. Die durchschnittliche monatliche Differenz berechnen wir nur aus diesen Prüffällen als Mittelwert aus eingegebener Kaltmiete minus Schwelle. Prozentanteile und Eurobeträge werden für die Veröffentlichung auf ganze Zahlen gerundet.
Nicht alle Nutzerinnen und Nutzer kennen jedes Gebäude- oder Ausstattungsmerkmal. Die Eingaben enthalten deshalb nicht immer alle relevanten Angaben. Bei einer unbekannten Angabe berechnet der Rechner ein Mindest- und ein Höchstszenario. Im individuellen Ergebnis zeigen wir diese Bandbreite an.
Für die öffentliche Statistik verwenden wir bei einer solchen Bandbreite die obere Grenze. Eine Eingabe zählt also nur dann als Prüffall, wenn ihre Kaltmiete auch mehr als 10 % über dem höheren Vergleichswert liegt. Diese konservative Einordnung vermeidet, dass eine unbekannte Angabe allein einen Prüffall erzeugt. Im individuellen Rechner bleibt die gesamte Bandbreite sichtbar.
In die Statistik fließen ausschließlich Nutzereingaben aus dem aufbereiteten Statistikbestand ein, die unsere fachliche Vorprüfung bestehen und mit der aktuellen konservativen Berechnungsmethode vollständig ausgewertet wurden. Erforderlich sind unter anderem eine positive Kaltmiete, eine berechnete Höchstmiete und eine vom Rechner ermittelte Differenz. Nicht berechenbare oder ausgeschlossene Eingaben werden nicht gezählt.
Für die veröffentlichten Aggregate verwenden wir keine Namen, Kontaktdaten oder vollständigen Anschriften. Eine einzelne Stadt erscheint erst ab 20 auswertbaren Eingaben. Das städteübergreifende Homepage-Aggregat enthält nur Anzahl, Anteil, Durchschnitt, Zeitraum und Zahl der unterstützten Städte. Einzelne Datensätze werden nie ausgegeben; Anteil und Durchschnitt erscheinen erst ab 20 vollständig berechenbaren Eingaben.
Der Anteil der Prüffälle beantwortet diese Frage: Bei wie vielen auswertbaren Nutzereingaben liegt die Kaltmiete über der konservativ aus dem offiziellen Mietspiegel ermittelten 10-%-Grenze? Die durchschnittliche monatliche Differenz bezieht sich nur auf diese Prüffälle und ist der Mittelwert aus eingegebener Kaltmiete minus berechneter Höchstmiete.
Die Zahlen beschreiben die ausgewerteten Nutzereingaben, nicht den gesamten Mietmarkt. Sie belegen keine tatsächlich abgeschlossenen Mietverträge und sind keine repräsentative Hochrechnung für alle Wohnungen einer Stadt. Rechtliche Ausnahmen wie eine zulässige Vormiete, Neubau oder umfassende Modernisierung lassen sich anhand der eingegebenen Angaben nicht immer abschließend beurteilen. Die Statistik zeigt rechnerische Auffälligkeiten, keine bestätigten Rechtsverstöße.
Prüffall = eingegebene Kaltmiete liegt über der konservativ aus dem offiziellen Mietspiegel ermittelten 10-%-Grenze. Datenstand: 31. August 2026. Die Zeiträume der einzelnen Städte können abweichen.
Du möchtest wissen, ob deine Miete ein rechnerischer Prüffall ist? Unser kostenloser Mietpreisbremse-Rechner vergleicht deine Angaben mit dem aktuellen Mietspiegel und zeigt dir in wenigen Minuten die rechnerische Differenz. Das Ergebnis ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung.