Hier kannst du deine zulässige Höchstmiete nach der Mietpreisbremse berechnen — auf Basis des Mietspiegels 2026 für Frankfurt am Main, mit Wohnlage, Baujahr und Ausstattung deiner Wohnung. Du siehst sofort die rechnerische Differenz. In Frankfurt am Main liegt bei 36 % der ausgewerteten Nutzereingaben die eingegebene Nettokaltmiete über der konservativ ermittelten 10-%-Grenze. In diesen Prüffällen beträgt die rechnerische Differenz im Schnitt 376 € pro Monat.
Zwei Wege — du entscheidest, wie viel du selbst machen willst.
Option 1
Mit unseren kostenlosen Tools
Option 2
Beratung durch den Verein
Kostenlos. Dauert 3 Minuten. Keine Anmeldung nötig.
Gib deine Adresse ein — wir ermitteln den Rest automatisch.
Diese Angaben bestimmen, welcher Mietspiegel und welcher Vergleich mit deiner Miete verwendet wird.
Monatliche Nettokaltmiete
Trage die reine Miete für den leeren Wohnraum ein.
Beginn des Mietverhältnisses
Gemeint ist der vertragliche Mietbeginn, nicht dein heutiges Bearbeitungsdatum. Der Rechner wählt damit den für die Prüfung hinterlegten Mietspiegel-Jahrgang.
Der vertragliche Mietbeginn entscheidet, welche Frankfurter Rechenregeln angewendet werden.
Zwei unterschiedliche Rechenmodelle
Für Mietverhältnisse mit Beginn vom 1. Juni 2024 bis 31. Mai 2026 gilt der qualifizierte Mietspiegel 2024. Vom 1. bis 24. Juni 2026 gilt er als einfacher Mietspiegel fort; ab 25. Juni 2026 gilt der Mietspiegel 2026.
Adresse vollständig angeben
Straße und Hausnummer werden für die amtliche Wohnlage beziehungsweise Lageklasse benötigt. Eine bloße PLZ- oder Stadtteilangabe reicht nicht aus.
Der Rechner zeigt nur Adressen aus Frankfurt am Main und nutzt den passenden Mietspiegel-Jahrgang anhand deines Einzugsdatums. Übersicht aller Städte →
Nettokaltmiete ohne Nebenkosten — wird mit der zulässigen Höchstmiete verglichen.
Vertraglicher Mietbeginn; er bestimmt den hinterlegten Mietspiegel-Jahrgang und ist für mögliche Rückforderungen relevant.
Deine Rechte sind klar geregelt — hier die Antworten auf die häufigsten Sorgen.
13,50 €/m²
Ø Kaltmiete
773.068
Einwohner
Seit 2015
Gültig bis 25.11.2026
Qualifizierter Mietspiegel
Stand: 2026
Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Frankfurt am Main gilt diese Regelung seit 2015.
Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 13,50 €/m² in Frankfurt am Main können Mieter hier besonders stark von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 25.11.2026.
Frankfurt am Main verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2026), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Frankfurt am Main.
Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Frankfurt am Main.
Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.
Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.
Ja, Frankfurt ist als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Die Mietpreisbremse gilt seit 2015 auf Basis der hessischen Mietpreisbegrenzungsverordnung.
Die durchschnittliche Kaltmiete liegt bei ca. 13,50 €/m².
Ja, Frankfurt hat einen qualifizierten Mietspiegel (aktuell: 2026).
Aufgrund der hohen Mieten kann die Mietpreisbremse in Frankfurt besonders hohe Einsparungen bringen.
* Auswertung von 360 Nutzereingaben in Frankfurt am Main, berechnet mit dem offiziellen Mietspiegel 2026. Eine Stadtstatistik wird erst ab 20 auswertbaren Eingaben und mindestens einem Prüffall veröffentlicht. Ein Prüffall liegt vor, wenn die eingegebene Nettokaltmiete über der konservativ ermittelten 10-%-Grenze liegt. Die eingegebenen Angaben und nicht erkennbare rechtliche Ausnahmen können nicht unabhängig geprüft werden. Die Auswahl ist keine repräsentative Stichprobe.