Mietpreisbremse in Marburg

    Marburg als traditionsreiche Universitätsstadt hat einen angespannten Wohnungsmarkt.

    12,00 €/m²

    Ø Kaltmiete

    76.530

    Einwohner

    Seit 2020

    Gültig bis 25.11.2026

    Qualifizierter Mietspiegel

    Stand: 2024

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Marburg?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Marburg gilt diese Regelung seit 2020.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 12,00 €/m² in Marburg können Mieter hier besonders stark von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 25.11.2026.

    Marburg verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2024), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Marburg.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Marburg durch

    1. 1

      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Marburg.

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      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Marburg

    Gilt die Mietpreisbremse in Marburg?

    Ja, seit 2020 auf Basis der hessischen Mietpreisbegrenzungsverordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete in Marburg?

    Die durchschnittliche Kaltmiete liegt bei ca. 12,00 €/m².

    Hat Marburg einen Mietspiegel?

    Ja, Marburg hat einen qualifizierten Mietspiegel (2024).

    Wie setze ich die Mietpreisbremse in Marburg durch?

    Prüfe deine Miete mit dem Mietspiegel, erstelle ein Rügeschreiben und sende es per Einschreiben an deinen Vermieter.

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