Mietpreisbremse in Offenbach am Main

    Offenbach profitiert von der Nähe zu Frankfurt und hat stark steigende Mieten.

    11,00 €/m²

    Ø Kaltmiete

    133.654

    Einwohner

    Seit 2015

    Gültig bis 25.11.2026

    Einfacher Mietspiegel

    Stand: 2026

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Offenbach am Main?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Offenbach am Main gilt diese Regelung seit 2015.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 11,00 €/m² in Offenbach am Main können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 25.11.2026.

    Offenbach am Main verfügt über einen einfachen Mietspiegel (Stand: 2026), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Offenbach am Main.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Offenbach am Main durch

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      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Offenbach am Main.

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      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Offenbach am Main

    Gilt die Mietpreisbremse in Offenbach?

    Ja, seit 2015 auf Basis der hessischen Verordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete?

    Ca. 11,00 €/m².

    Hat Offenbach einen Mietspiegel?

    Ja, einen einfachen Mietspiegel (2023).

    Profitiere ich auch als Pendler?

    Die Mietpreisbremse gilt unabhängig davon, wo du arbeitest — entscheidend ist der Standort der Wohnung.

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