11,00 €/m²
Ø Kaltmiete
133.654
Einwohner
Seit 2015
Gültig bis 25.11.2026
Einfacher Mietspiegel
Stand: 2026
Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Offenbach am Main gilt diese Regelung seit 2015.
Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 11,00 €/m² in Offenbach am Main können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 25.11.2026.
Offenbach am Main verfügt über einen einfachen Mietspiegel (Stand: 2026), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Offenbach am Main.
Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Offenbach am Main.
Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.
Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.
Ja, seit 2015 auf Basis der hessischen Verordnung.
Ca. 11,00 €/m².
Ja, einen einfachen Mietspiegel (2023).
Die Mietpreisbremse gilt unabhängig davon, wo du arbeitest — entscheidend ist der Standort der Wohnung.