11,50 €/m²
Ø Kaltmiete
283.083
Einwohner
Seit 2015
Gültig bis 25.11.2026
Qualifizierter Mietspiegel
Stand: 2025
Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Wiesbaden gilt diese Regelung seit 2015.
Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 11,50 €/m² in Wiesbaden können Mieter hier besonders stark von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 25.11.2026.
Wiesbaden verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Wiesbaden.
Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Wiesbaden.
Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.
Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.
Ja, seit 2015 auf Basis der hessischen Verordnung.
Ca. 11,50 €/m².
Ja, einen qualifizierten Mietspiegel (2023).
Die Mietpreisbremse gilt für das gesamte Stadtgebiet von Wiesbaden.