Mietpreisbremse in Wiesbaden

    Wiesbaden als hessische Landeshauptstadt hat einen angespannten Wohnungsmarkt.

    11,50 €/m²

    Ø Kaltmiete

    283.083

    Einwohner

    Seit 2015

    Gültig bis 25.11.2026

    Qualifizierter Mietspiegel

    Stand: 2025

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Wiesbaden?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Wiesbaden gilt diese Regelung seit 2015.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 11,50 €/m² in Wiesbaden können Mieter hier besonders stark von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 25.11.2026.

    Wiesbaden verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Wiesbaden.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Wiesbaden durch

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      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Wiesbaden.

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      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Wiesbaden

    Gilt die Mietpreisbremse in Wiesbaden?

    Ja, seit 2015 auf Basis der hessischen Verordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete?

    Ca. 11,50 €/m².

    Hat Wiesbaden einen Mietspiegel?

    Ja, einen qualifizierten Mietspiegel (2023).

    Gilt die Bremse auch in Vororten?

    Die Mietpreisbremse gilt für das gesamte Stadtgebiet von Wiesbaden.

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