Mietpreisbremse in Krefeld

    Krefeld am Niederrhein wurde 2025 in die NRW-Mieterschutzverordnung aufgenommen.

    9,29 €/m²

    Ø Kaltmiete

    227.417

    Einwohner

    Seit 2025

    Gültig bis 31.12.2029

    Einfacher Mietspiegel

    Stand: 2025

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Krefeld?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Krefeld gilt diese Regelung seit 2025.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 9,29 €/m² in Krefeld können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.

    Krefeld verfügt über einen einfachen Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Krefeld.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Krefeld durch

    1. 1

      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Krefeld.

    2. 2

      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Krefeld

    Gilt die Mietpreisbremse in Krefeld?

    Ja, seit 2025 auf Basis der NRW-Mieterschutzverordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete in Krefeld?

    Die durchschnittliche Kaltmiete liegt bei ca. 9,29 €/m².

    Hat Krefeld einen Mietspiegel?

    Ja, Krefeld hat einen einfachen Mietspiegel (2025).

    Wie setze ich die Mietpreisbremse in Krefeld durch?

    Prüfe deine Miete mit dem Mietspiegel, erstelle ein Rügeschreiben und sende es per Einschreiben an deinen Vermieter.

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