Mietpreisbremse in Düsseldorf

    Düsseldorf als Landeshauptstadt von NRW hat einen angespannten Wohnungsmarkt, besonders in zentralen Lagen.

    11,50 €/m²

    Ø Kaltmiete

    619.477

    Einwohner

    Seit 2015

    Gültig bis 31.12.2029

    Qualifizierter Mietspiegel

    Stand: 2024

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Düsseldorf?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Düsseldorf gilt diese Regelung seit 2015.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 11,50 €/m² in Düsseldorf können Mieter hier besonders stark von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.

    Düsseldorf verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2024), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Düsseldorf.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Düsseldorf durch

    1. 1

      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Düsseldorf.

    2. 2

      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

    3. 3

      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Düsseldorf

    Gilt die Mietpreisbremse in Düsseldorf?

    Ja, Düsseldorf ist als angespannter Wohnungsmarkt eingestuft und unterliegt der NRW-Mieterschutzverordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete?

    Die durchschnittliche Kaltmiete liegt bei ca. 11,50 €/m².

    Hat Düsseldorf einen Mietspiegel?

    Ja, Düsseldorf hat einen qualifizierten Mietspiegel (aktuell: 2023).

    Wie gehe ich vor?

    Berechne deine zulässige Miete, erstelle ein Rügeschreiben und sende es per Einschreiben an deinen Vermieter.

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