Mietpreisbremse in Ulm

    Ulm an der Donau hat einen zunehmend angespannten Mietmarkt.

    10,80 €/m²

    Ø Kaltmiete

    128.928

    Einwohner

    Seit 2015

    Gültig bis 31.12.2026

    Einfacher Mietspiegel

    Stand: 2025

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Ulm?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Ulm gilt diese Regelung seit 2015.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 10,80 €/m² in Ulm können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2026.

    Ulm verfügt über einen einfachen Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Ulm.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Ulm durch

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      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ulm.

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      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Ulm

    Gilt die Mietpreisbremse in Ulm?

    Ja, seit 2015 auf Basis der BW-Verordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete?

    Ca. 10,80 €/m².

    Hat Ulm einen Mietspiegel?

    Ja, einen einfachen Mietspiegel (2023).

    Gilt die Bremse auch in Neu-Ulm?

    Neu-Ulm liegt in Bayern und unterliegt der bayerischen Verordnung — prüfe die dortige Einstufung.

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