Mietpreisbremse in Heidelberg

    Heidelberg ist eine beliebte Universitätsstadt mit hohem Mietdruck.

    12,00 €/m²

    Ø Kaltmiete

    162.273

    Einwohner

    Seit 2015

    Gültig bis 31.12.2026

    Einfacher Mietspiegel

    Stand: 2025

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Heidelberg?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Heidelberg gilt diese Regelung seit 2015.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 12,00 €/m² in Heidelberg können Mieter hier besonders stark von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2026.

    Heidelberg verfügt über einen einfachen Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Heidelberg.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Heidelberg durch

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      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Heidelberg.

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      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Heidelberg

    Gilt die Mietpreisbremse in Heidelberg?

    Ja, seit 2015 auf Basis der BW-Verordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete?

    Ca. 12,00 €/m².

    Hat Heidelberg einen Mietspiegel?

    Ja, einen einfachen Mietspiegel (2023).

    Gilt die Bremse auch für möblierte Wohnungen?

    Grundsätzlich ja, jedoch werden Möblierungszuschläge separat bewertet.

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