Mietpreisbremse in Tübingen

    Tübingen ist eine der teuersten Universitätsstädte in Baden-Württemberg.

    12,00 €/m²

    Ø Kaltmiete

    91.364

    Einwohner

    Seit 2015

    Gültig bis 31.12.2026

    Einfacher Mietspiegel

    Stand: 2023

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Tübingen?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Tübingen gilt diese Regelung seit 2015.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 12,00 €/m² in Tübingen können Mieter hier besonders stark von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2026.

    Tübingen verfügt über einen einfachen Mietspiegel (Stand: 2023), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Tübingen.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Tübingen durch

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      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Tübingen.

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      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Tübingen

    Gilt die Mietpreisbremse in Tübingen?

    Ja, seit 2015 auf Basis der BW-Verordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete?

    Ca. 12,00 €/m².

    Hat Tübingen einen Mietspiegel?

    Ja, einen einfachen Mietspiegel (2023).

    Warum ist Tübingen so teuer?

    Hohe Nachfrage durch die Universität bei sehr begrenztem Wohnraum.

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