12,00 €/m²
Ø Kaltmiete
91.364
Einwohner
Seit 2015
Gültig bis 31.12.2026
Einfacher Mietspiegel
Stand: 2023
Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Tübingen gilt diese Regelung seit 2015.
Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 12,00 €/m² in Tübingen können Mieter hier besonders stark von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2026.
Tübingen verfügt über einen einfachen Mietspiegel (Stand: 2023), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Tübingen.
Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Tübingen.
Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.
Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.
Ja, seit 2015 auf Basis der BW-Verordnung.
Ca. 12,00 €/m².
Ja, einen einfachen Mietspiegel (2023).
Hohe Nachfrage durch die Universität bei sehr begrenztem Wohnraum.