Mietpreisbremse in Freiburg im Breisgau

    Freiburg ist eine der teuersten Universitätsstädte Deutschlands mit hohem Mietdruck.

    12,50 €/m²

    Ø Kaltmiete

    236.140

    Einwohner

    Seit 2015

    Gültig bis 31.12.2026

    Qualifizierter Mietspiegel

    Stand: 2025

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Freiburg im Breisgau?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Freiburg im Breisgau gilt diese Regelung seit 2015.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 12,50 €/m² in Freiburg im Breisgau können Mieter hier besonders stark von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2026.

    Freiburg im Breisgau verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Freiburg im Breisgau.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Freiburg im Breisgau durch

    1. 1

      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Freiburg im Breisgau.

    2. 2

      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

    3. 3

      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Freiburg im Breisgau

    Gilt die Mietpreisbremse in Freiburg?

    Ja, seit 2015 auf Basis der baden-württembergischen Mietpreisbegrenzungsverordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete?

    Ca. 12,50 €/m².

    Hat Freiburg einen Mietspiegel?

    Ja, einen qualifizierten Mietspiegel (2023).

    Warum ist Freiburg so teuer?

    Hohe Nachfrage durch Studierende und begrenztes Angebot machen Freiburg zu einem sehr angespannten Markt.

    Mietpreisbremse in weiteren Städten in Baden-Württemberg