Mietpreisbremse in Offenburg

    Offenburg in der Ortenau hat einen wachsenden Mietmarkt.

    11,80 €/m²

    Ø Kaltmiete

    63.089

    Einwohner

    Seit 2020

    Gültig bis 31.12.2026

    Qualifizierter Mietspiegel

    Stand: 2024

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Offenburg?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Offenburg gilt diese Regelung seit 2020.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 11,80 €/m² in Offenburg können Mieter hier besonders stark von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2026.

    Offenburg verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2024), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Offenburg.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Offenburg durch

    1. 1

      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Offenburg.

    2. 2

      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

    3. 3

      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Offenburg

    Gilt die Mietpreisbremse in Offenburg?

    Ja, seit 2020 auf Basis der baden-württembergischen Mietpreisbegrenzungsverordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete in Offenburg?

    Die durchschnittliche Kaltmiete liegt bei ca. 11,80 €/m².

    Hat Offenburg einen Mietspiegel?

    Ja, Offenburg hat einen qualifizierten Mietspiegel (2024).

    Wie setze ich die Mietpreisbremse in Offenburg durch?

    Prüfe deine Miete mit dem Mietspiegel, erstelle ein Rügeschreiben und sende es per Einschreiben an deinen Vermieter.

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