11,80 €/m²
Ø Kaltmiete
63.089
Einwohner
Seit 2020
Gültig bis 31.12.2026
Qualifizierter Mietspiegel
Stand: 2024
Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Offenburg gilt diese Regelung seit 2020.
Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 11,80 €/m² in Offenburg können Mieter hier besonders stark von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2026.
Offenburg verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2024), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Offenburg.
Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Offenburg.
Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.
Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.
Ja, seit 2020 auf Basis der baden-württembergischen Mietpreisbegrenzungsverordnung.
Die durchschnittliche Kaltmiete liegt bei ca. 11,80 €/m².
Ja, Offenburg hat einen qualifizierten Mietspiegel (2024).
Prüfe deine Miete mit dem Mietspiegel, erstelle ein Rügeschreiben und sende es per Einschreiben an deinen Vermieter.