Mietpreisbremse in Böblingen

    Böblingen wurde 2026 neu in die baden-württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung aufgenommen.

    11,00 €/m²

    Ø Kaltmiete

    51.716

    Einwohner

    Seit 2026

    Gültig bis 31.12.2026

    Qualifizierter Mietspiegel

    Stand: 2024

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Böblingen?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Böblingen gilt diese Regelung seit 2026.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 11,00 €/m² in Böblingen können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2026.

    Böblingen verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2024), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Böblingen.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Böblingen durch

    1. 1

      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Böblingen.

    2. 2

      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Böblingen

    Gilt die Mietpreisbremse in Böblingen?

    Ja, seit 2026 auf Basis der baden-württembergischen Mietpreisbegrenzungsverordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete in Böblingen?

    Die durchschnittliche Kaltmiete liegt bei ca. 11,00 €/m².

    Hat Böblingen einen Mietspiegel?

    Ja, Böblingen hat einen qualifizierten Mietspiegel (2024).

    Wie setze ich die Mietpreisbremse in Böblingen durch?

    Prüfe deine Miete mit dem Mietspiegel, erstelle ein Rügeschreiben und sende es per Einschreiben an deinen Vermieter.

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