Mietpreisbremse in Konstanz

    Konstanz am Bodensee hat durch die Grenzlage zur Schweiz besonders hohe Mieten.

    12,50 €/m²

    Ø Kaltmiete

    85.636

    Einwohner

    Seit 2015

    Gültig bis 31.12.2026

    Einfacher Mietspiegel

    Stand: 2025

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Konstanz?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Konstanz gilt diese Regelung seit 2015.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 12,50 €/m² in Konstanz können Mieter hier besonders stark von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2026.

    Konstanz verfügt über einen einfachen Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Konstanz.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Konstanz durch

    1. 1

      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Konstanz.

    2. 2

      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

    3. 3

      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Konstanz

    Gilt die Mietpreisbremse in Konstanz?

    Ja, seit 2015 auf Basis der BW-Verordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete?

    Ca. 12,50 €/m².

    Warum sind die Mieten so hoch?

    Die Grenzlage zur Schweiz und die hohe Lebensqualität treiben die Nachfrage.

    Hat Konstanz einen Mietspiegel?

    Ja, einen einfachen Mietspiegel (2023).

    Mietpreisbremse in weiteren Städten in Baden-Württemberg