Mietpreisbremse in Reutlingen

    Reutlingen am Fuße der Schwäbischen Alb hat einen angespannten Mietmarkt.

    10,00 €/m²

    Ø Kaltmiete

    117.565

    Einwohner

    Seit 2020

    Gültig bis 31.12.2026

    Qualifizierter Mietspiegel

    Stand: 2025

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Reutlingen?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Reutlingen gilt diese Regelung seit 2020.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 10,00 €/m² in Reutlingen können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2026.

    Reutlingen verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Reutlingen.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Reutlingen durch

    1. 1

      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Reutlingen.

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      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Reutlingen

    Gilt die Mietpreisbremse in Reutlingen?

    Ja, seit 2020 auf Basis der baden-württembergischen Mietpreisbegrenzungsverordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete in Reutlingen?

    Die durchschnittliche Kaltmiete liegt bei ca. 10,00 €/m².

    Hat Reutlingen einen Mietspiegel?

    Ja, Reutlingen hat einen qualifizierten Mietspiegel (2025).

    Wie setze ich die Mietpreisbremse in Reutlingen durch?

    Prüfe deine Miete mit dem Mietspiegel, erstelle ein Rügeschreiben und sende es per Einschreiben an deinen Vermieter.

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