Mietpreisbremse in Ludwigsburg

    Ludwigsburg im Stuttgarter Umland hat einen angespannten Wohnungsmarkt.

    10,66 €/m²

    Ø Kaltmiete

    94.521

    Einwohner

    Seit 2020

    Gültig bis 31.12.2026

    Qualifizierter Mietspiegel

    Stand: 2025

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Ludwigsburg?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Ludwigsburg gilt diese Regelung seit 2020.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 10,66 €/m² in Ludwigsburg können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2026.

    Ludwigsburg verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Ludwigsburg.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Ludwigsburg durch

    1. 1

      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ludwigsburg.

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      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Ludwigsburg

    Gilt die Mietpreisbremse in Ludwigsburg?

    Ja, seit 2020 auf Basis der baden-württembergischen Mietpreisbegrenzungsverordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete in Ludwigsburg?

    Die durchschnittliche Kaltmiete liegt bei ca. 10,66 €/m².

    Hat Ludwigsburg einen Mietspiegel?

    Ja, Ludwigsburg hat einen qualifizierten Mietspiegel (2025).

    Wie setze ich die Mietpreisbremse in Ludwigsburg durch?

    Prüfe deine Miete mit dem Mietspiegel, erstelle ein Rügeschreiben und sende es per Einschreiben an deinen Vermieter.

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