Mietpreisbremse in Rosenheim

    Rosenheim im Voralpenland profitiert von der Nähe zu München und hat steigende Mieten.

    11,20 €/m²

    Ø Kaltmiete

    65.528

    Einwohner

    Seit 2015

    Gültig bis 31.12.2029

    Qualifizierter Mietspiegel

    Stand: 2025

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Rosenheim?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Rosenheim gilt diese Regelung seit 2015.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 11,20 €/m² in Rosenheim können Mieter hier besonders stark von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.

    Rosenheim verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Rosenheim.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Rosenheim durch

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      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Rosenheim.

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      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Rosenheim

    Gilt die Mietpreisbremse in Rosenheim?

    Ja, seit 2015 auf Basis der bayerischen Verordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete?

    Ca. 11,20 €/m².

    Hat Rosenheim einen Mietspiegel?

    Nein, Rosenheim hat derzeit keinen qualifizierten Mietspiegel.

    Wie wird ohne Mietspiegel berechnet?

    Es können Vergleichswohnungen, Datenbanken oder Sachverständigengutachten herangezogen werden.

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