11,20 €/m²
Ø Kaltmiete
65.528
Einwohner
Seit 2015
Gültig bis 31.12.2029
Qualifizierter Mietspiegel
Stand: 2025
Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Rosenheim gilt diese Regelung seit 2015.
Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 11,20 €/m² in Rosenheim können Mieter hier besonders stark von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.
Rosenheim verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Rosenheim.
Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Rosenheim.
Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.
Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.
Ja, seit 2015 auf Basis der bayerischen Verordnung.
Ca. 11,20 €/m².
Nein, Rosenheim hat derzeit keinen qualifizierten Mietspiegel.
Es können Vergleichswohnungen, Datenbanken oder Sachverständigengutachten herangezogen werden.