Mietpreisbremse in Bayreuth

    Bayreuth als Festspiel- und Universitätsstadt hat einen angespannten Wohnungsmarkt in Oberfranken.

    8,02 €/m²

    Ø Kaltmiete

    75.607

    Einwohner

    Seit 2015

    Gültig bis 31.12.2029

    Qualifizierter Mietspiegel

    Stand: 2024

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Bayreuth?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Bayreuth gilt diese Regelung seit 2015.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 8,02 €/m² in Bayreuth können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.

    Bayreuth verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2024), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Bayreuth.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Bayreuth durch

    1. 1

      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Bayreuth.

    2. 2

      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Bayreuth

    Gilt die Mietpreisbremse in Bayreuth?

    Ja, seit 2015 auf Basis der bayerischen Mieterschutzverordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete in Bayreuth?

    Die durchschnittliche Kaltmiete liegt bei ca. 8,02 €/m².

    Hat Bayreuth einen Mietspiegel?

    Ja, Bayreuth hat einen qualifizierten Mietspiegel (2024).

    Wie setze ich die Mietpreisbremse in Bayreuth durch?

    Prüfe deine Miete mit dem Mietspiegel, erstelle ein Rügeschreiben und sende es per Einschreiben an deinen Vermieter.

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