Mietpreisbremse in Nürnberg

    Nürnberg ist die zweitgrößte Stadt Bayerns und hat einen angespannten Mietmarkt.

    10,50 €/m²

    Ø Kaltmiete

    523.026

    Einwohner

    Seit 2015

    Gültig bis 31.12.2029

    Qualifizierter Mietspiegel

    Stand: 2024

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Nürnberg?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Nürnberg gilt diese Regelung seit 2015.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 10,50 €/m² in Nürnberg können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.

    Nürnberg verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2024), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Nürnberg.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Nürnberg durch

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      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Nürnberg.

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      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Nürnberg

    Gilt die Mietpreisbremse in Nürnberg?

    Ja, seit 2015 auf Basis der bayerischen Mieterschutzverordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete?

    Ca. 10,50 €/m².

    Hat Nürnberg einen Mietspiegel?

    Ja, einen qualifizierten Mietspiegel (2023).

    Gilt die Bremse auch im Nürnberger Umland?

    Das hängt davon ab, ob die jeweilige Gemeinde in der bayerischen Verordnung aufgeführt ist.

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