Mietpreisbremse in Bamberg

    Bamberg als UNESCO-Welterbestadt und Universitätsstadt hat einen angespannten Mietmarkt.

    9,50 €/m²

    Ø Kaltmiete

    79.201

    Einwohner

    Seit 2015

    Gültig bis 31.12.2029

    Qualifizierter Mietspiegel

    Stand: 2024

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Bamberg?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Bamberg gilt diese Regelung seit 2015.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 9,50 €/m² in Bamberg können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.

    Bamberg verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2024), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Bamberg.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Bamberg durch

    1. 1

      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Bamberg.

    2. 2

      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Bamberg

    Gilt die Mietpreisbremse in Bamberg?

    Ja, seit 2015 auf Basis der bayerischen Mieterschutzverordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete in Bamberg?

    Die durchschnittliche Kaltmiete liegt bei ca. 9,50 €/m².

    Hat Bamberg einen Mietspiegel?

    Ja, Bamberg hat einen qualifizierten Mietspiegel (2024).

    Wie setze ich die Mietpreisbremse in Bamberg durch?

    Prüfe deine Miete mit dem Mietspiegel, erstelle ein Rügeschreiben und sende es per Einschreiben an deinen Vermieter.

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