Mietpreisbremse in Erlangen

    Erlangen als Universitäts- und Siemens-Stadt hat einen angespannten Wohnungsmarkt in der Metropolregion Nürnberg.

    9,67 €/m²

    Ø Kaltmiete

    119.810

    Einwohner

    Seit 2015

    Gültig bis 31.12.2029

    Qualifizierter Mietspiegel

    Stand: 2025

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Erlangen?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Erlangen gilt diese Regelung seit 2015.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 9,67 €/m² in Erlangen können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.

    Erlangen verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Erlangen.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Erlangen durch

    1. 1

      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Erlangen.

    2. 2

      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Erlangen

    Gilt die Mietpreisbremse in Erlangen?

    Ja, seit 2015 auf Basis der bayerischen Mieterschutzverordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete in Erlangen?

    Die durchschnittliche Kaltmiete liegt bei ca. 9,67 €/m².

    Hat Erlangen einen Mietspiegel?

    Ja, Erlangen hat einen qualifizierten Mietspiegel (2025).

    Wie setze ich die Mietpreisbremse in Erlangen durch?

    Prüfe deine Miete mit dem Mietspiegel, erstelle ein Rügeschreiben und sende es per Einschreiben an deinen Vermieter.

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