Mietpreisbremse in Augsburg

    Augsburg profitiert von der Nähe zu München und hat einen zunehmend angespannten Mietmarkt.

    10,00 €/m²

    Ø Kaltmiete

    304.940

    Einwohner

    Seit 2015

    Gültig bis 31.12.2029

    Qualifizierter Mietspiegel

    Stand: 2025

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Augsburg?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Augsburg gilt diese Regelung seit 2015.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 10,00 €/m² in Augsburg können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.

    Augsburg verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Augsburg.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Augsburg durch

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      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Augsburg.

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      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Augsburg

    Gilt die Mietpreisbremse in Augsburg?

    Ja, seit 2015 auf Basis der bayerischen Mieterschutzverordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete?

    Ca. 10,00 €/m².

    Hat Augsburg einen Mietspiegel?

    Ja, einen qualifizierten Mietspiegel (2023).

    Profitiere ich auch bei moderaten Mieten?

    Ja, sobald deine Miete mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

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