11,00 €/m²
Ø Kaltmiete
140.981
Einwohner
Seit 2015
Gültig bis 31.12.2029
Einfacher Mietspiegel
Stand: 2025
Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Ingolstadt gilt diese Regelung seit 2015.
Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 11,00 €/m² in Ingolstadt können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.
Ingolstadt verfügt über einen einfachen Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Ingolstadt.
Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ingolstadt.
Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.
Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.
Ja, seit 2015 auf Basis der bayerischen Verordnung.
Ca. 11,00 €/m².
Ja, einen einfachen Mietspiegel (2023).
Besonders bei Neuvermietungen, wenn die Miete deutlich über dem Mietspiegel liegt.