Mietpreisbremse in Ingolstadt

    Ingolstadt hat durch die Automobilindustrie einen angespannten Wohnungsmarkt.

    11,00 €/m²

    Ø Kaltmiete

    140.981

    Einwohner

    Seit 2015

    Gültig bis 31.12.2029

    Einfacher Mietspiegel

    Stand: 2025

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Ingolstadt?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Ingolstadt gilt diese Regelung seit 2015.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 11,00 €/m² in Ingolstadt können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.

    Ingolstadt verfügt über einen einfachen Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Ingolstadt.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Ingolstadt durch

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      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ingolstadt.

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      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Ingolstadt

    Gilt die Mietpreisbremse in Ingolstadt?

    Ja, seit 2015 auf Basis der bayerischen Verordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete?

    Ca. 11,00 €/m².

    Hat Ingolstadt einen Mietspiegel?

    Ja, einen einfachen Mietspiegel (2023).

    Wann lohnt sich eine Mietpreisrüge besonders?

    Besonders bei Neuvermietungen, wenn die Miete deutlich über dem Mietspiegel liegt.

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