11,50 €/m²
Ø Kaltmiete
157.440
Einwohner
Seit 2015
Gültig bis 31.12.2029
Qualifizierter Mietspiegel
Stand: 2026
Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Regensburg gilt diese Regelung seit 2015.
Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 11,50 €/m² in Regensburg können Mieter hier besonders stark von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.
Regensburg verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2026), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Regensburg.
Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Regensburg.
Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.
Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.
Ja, seit 2015 auf Basis der bayerischen Mieterschutzverordnung.
Ca. 11,50 €/m².
Ja, einen qualifizierten Mietspiegel (2023).
Er kann eine Ausnahme geltend machen (z.B. Neubau), muss diese aber nachweisen.