Mietpreisbremse in Regensburg

    Regensburg ist eine der am schnellsten wachsenden Städte Bayerns mit hohem Mietdruck.

    11,50 €/m²

    Ø Kaltmiete

    157.440

    Einwohner

    Seit 2015

    Gültig bis 31.12.2029

    Qualifizierter Mietspiegel

    Stand: 2026

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Regensburg?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Regensburg gilt diese Regelung seit 2015.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 11,50 €/m² in Regensburg können Mieter hier besonders stark von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.

    Regensburg verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2026), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Regensburg.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Regensburg durch

    1. 1

      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Regensburg.

    2. 2

      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

    3. 3

      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Regensburg

    Gilt die Mietpreisbremse in Regensburg?

    Ja, seit 2015 auf Basis der bayerischen Mieterschutzverordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete?

    Ca. 11,50 €/m².

    Hat Regensburg einen Mietspiegel?

    Ja, einen qualifizierten Mietspiegel (2023).

    Kann der Vermieter die Rüge ablehnen?

    Er kann eine Ausnahme geltend machen (z.B. Neubau), muss diese aber nachweisen.

    Mietpreisbremse in weiteren Städten in Bayern