Mietpreisbremse in Fürth

    Fürth in der Metropolregion Nürnberg hat einen zunehmend angespannten Mietmarkt.

    10,00 €/m²

    Ø Kaltmiete

    132.278

    Einwohner

    Seit 2015

    Gültig bis 31.12.2029

    Qualifizierter Mietspiegel

    Stand: 2025

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Fürth?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Fürth gilt diese Regelung seit 2015.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 10,00 €/m² in Fürth können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.

    Fürth verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Fürth.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Fürth durch

    1. 1

      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Fürth.

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      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Fürth

    Gilt die Mietpreisbremse in Fürth?

    Ja, seit 2015 auf Basis der bayerischen Mieterschutzverordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete in Fürth?

    Die durchschnittliche Kaltmiete liegt bei ca. 10,00 €/m².

    Hat Fürth einen Mietspiegel?

    Ja, Fürth hat einen qualifizierten Mietspiegel (2025).

    Wie setze ich die Mietpreisbremse in Fürth durch?

    Prüfe deine Miete mit dem Mietspiegel, erstelle ein Rügeschreiben und sende es per Einschreiben an deinen Vermieter.

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