Mietpreisbremse in Osnabrück

    Osnabrück hat als Universitätsstadt einen angespannten Mietmarkt.

    8,80 €/m²

    Ø Kaltmiete

    166.462

    Einwohner

    Seit 2016

    Gültig bis 31.12.2029

    Einfacher Mietspiegel

    Stand: 2025

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Osnabrück?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Osnabrück gilt diese Regelung seit 2016.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 8,80 €/m² in Osnabrück können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.

    Osnabrück verfügt über einen einfachen Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Osnabrück.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Osnabrück durch

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      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Osnabrück.

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      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Osnabrück

    Gilt die Mietpreisbremse in Osnabrück?

    Ja, seit 2016 auf Basis der niedersächsischen Verordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete?

    Ca. 8,80 €/m².

    Hat Osnabrück einen Mietspiegel?

    Ja, einen einfachen Mietspiegel (2023).

    Was passiert, wenn der Vermieter nicht reagiert?

    Du kannst die überhöhte Miete mindern und ggf. gerichtlich durchsetzen.

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