Mietpreisbremse in Braunschweig

    Braunschweig hat als Forschungsstandort einen zunehmend angespannten Mietmarkt.

    9,20 €/m²

    Ø Kaltmiete

    252.768

    Einwohner

    Seit 2016

    Gültig bis 31.12.2029

    Qualifizierter Mietspiegel

    Stand: 2025

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Braunschweig?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Braunschweig gilt diese Regelung seit 2016.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 9,20 €/m² in Braunschweig können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.

    Braunschweig verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Braunschweig.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Braunschweig durch

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      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Braunschweig.

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      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Braunschweig

    Gilt die Mietpreisbremse in Braunschweig?

    Ja, seit 2016 auf Basis der niedersächsischen Verordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete?

    Ca. 9,20 €/m².

    Hat Braunschweig einen Mietspiegel?

    Ja, einen qualifizierten Mietspiegel (2023).

    Was ist ein qualifizierter Mietspiegel?

    Ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde anerkannt wurde (§ 558d BGB).

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