9,20 €/m²
Ø Kaltmiete
252.768
Einwohner
Seit 2016
Gültig bis 31.12.2029
Qualifizierter Mietspiegel
Stand: 2025
Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Braunschweig gilt diese Regelung seit 2016.
Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 9,20 €/m² in Braunschweig können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.
Braunschweig verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Braunschweig.
Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Braunschweig.
Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.
Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.
Ja, seit 2016 auf Basis der niedersächsischen Verordnung.
Ca. 9,20 €/m².
Ja, einen qualifizierten Mietspiegel (2023).
Ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde anerkannt wurde (§ 558d BGB).