9,00 €/m²
Ø Kaltmiete
172.649
Einwohner
Seit 2016
Gültig bis 31.12.2029
Einfacher Mietspiegel
Stand: 2025
Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Oldenburg gilt diese Regelung seit 2016.
Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 9,00 €/m² in Oldenburg können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.
Oldenburg verfügt über einen einfachen Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Oldenburg.
Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Oldenburg.
Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.
Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.
Ja, seit 2016 auf Basis der niedersächsischen Verordnung.
Ca. 9,00 €/m².
Ja, einen einfachen Mietspiegel (2023).
Textform (§ 126b BGB) reicht aus, aber ein Einschreiben ist aus Beweisgründen empfehlenswert.