Mietpreisbremse in Oldenburg

    Oldenburg hat einen wachsenden Mietmarkt mit steigenden Preisen.

    9,00 €/m²

    Ø Kaltmiete

    172.649

    Einwohner

    Seit 2016

    Gültig bis 31.12.2029

    Einfacher Mietspiegel

    Stand: 2025

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Oldenburg?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Oldenburg gilt diese Regelung seit 2016.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 9,00 €/m² in Oldenburg können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.

    Oldenburg verfügt über einen einfachen Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Oldenburg.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Oldenburg durch

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      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Oldenburg.

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      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Oldenburg

    Gilt die Mietpreisbremse in Oldenburg?

    Ja, seit 2016 auf Basis der niedersächsischen Verordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete?

    Ca. 9,00 €/m².

    Hat Oldenburg einen Mietspiegel?

    Ja, einen einfachen Mietspiegel (2023).

    Kann ich die Rüge auch per E-Mail senden?

    Textform (§ 126b BGB) reicht aus, aber ein Einschreiben ist aus Beweisgründen empfehlenswert.

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