Mietpreisbremse in Göttingen

    Göttingen als Universitätsstadt hat einen angespannten Mietmarkt.

    9,50 €/m²

    Ø Kaltmiete

    118.914

    Einwohner

    Seit 2016

    Gültig bis 31.12.2029

    Einfacher Mietspiegel

    Stand: 2025

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Göttingen?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Göttingen gilt diese Regelung seit 2016.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 9,50 €/m² in Göttingen können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.

    Göttingen verfügt über einen einfachen Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Göttingen.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Göttingen durch

    1. 1

      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Göttingen.

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      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Göttingen

    Gilt die Mietpreisbremse in Göttingen?

    Ja, seit 2016 auf Basis der niedersächsischen Verordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete?

    Ca. 9,50 €/m².

    Hat Göttingen einen Mietspiegel?

    Ja, einen einfachen Mietspiegel (2023).

    Gilt die Bremse für alle Mietverträge?

    Nur für Mietverträge, die nach Inkrafttreten der Verordnung abgeschlossen wurden.

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