Mietpreisbremse in Hildesheim

    Hildesheim als UNESCO-Welterbestadt wurde 2025 als angespannter Wohnungsmarkt eingestuft.

    9,28 €/m²

    Ø Kaltmiete

    103.970

    Einwohner

    Seit 2025

    Gültig bis 31.12.2029

    Qualifizierter Mietspiegel

    Stand: 2024

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Hildesheim?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Hildesheim gilt diese Regelung seit 2025.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 9,28 €/m² in Hildesheim können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.

    Hildesheim verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2024), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Hildesheim.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Hildesheim durch

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      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Hildesheim.

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      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Hildesheim

    Gilt die Mietpreisbremse in Hildesheim?

    Ja, seit 2025 auf Basis der niedersächsischen Mieterschutzverordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete in Hildesheim?

    Die durchschnittliche Kaltmiete liegt bei ca. 9,28 €/m².

    Hat Hildesheim einen Mietspiegel?

    Ja, Hildesheim hat einen qualifizierten Mietspiegel (2024).

    Wie setze ich die Mietpreisbremse in Hildesheim durch?

    Prüfe deine Miete mit dem Mietspiegel, erstelle ein Rügeschreiben und sende es per Einschreiben an deinen Vermieter.

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