9,28 €/m²
Ø Kaltmiete
103.970
Einwohner
Seit 2025
Gültig bis 31.12.2029
Qualifizierter Mietspiegel
Stand: 2024
Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Hildesheim gilt diese Regelung seit 2025.
Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 9,28 €/m² in Hildesheim können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.
Hildesheim verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2024), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Hildesheim.
Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Hildesheim.
Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.
Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.
Ja, seit 2025 auf Basis der niedersächsischen Mieterschutzverordnung.
Die durchschnittliche Kaltmiete liegt bei ca. 9,28 €/m².
Ja, Hildesheim hat einen qualifizierten Mietspiegel (2024).
Prüfe deine Miete mit dem Mietspiegel, erstelle ein Rügeschreiben und sende es per Einschreiben an deinen Vermieter.