Mietpreisbremse in Worms

    Worms am Rhein wurde 2025 in die rheinland-pfälzische Mietpreisbegrenzungsverordnung aufgenommen.

    10,05 €/m²

    Ø Kaltmiete

    84.038

    Einwohner

    Seit 2025

    Gültig bis 31.12.2029

    Einfacher Mietspiegel

    Stand: 2022

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Worms?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Worms gilt diese Regelung seit 2025.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 10,05 €/m² in Worms können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.

    Worms verfügt über einen einfachen Mietspiegel (Stand: 2022), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Worms.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Worms durch

    1. 1

      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Worms.

    2. 2

      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

    3. 3

      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Worms

    Gilt die Mietpreisbremse in Worms?

    Ja, seit 2025 auf Basis der rheinland-pfälzischen Mietpreisbegrenzungsverordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete in Worms?

    Die durchschnittliche Kaltmiete liegt bei ca. 10,05 €/m².

    Hat Worms einen Mietspiegel?

    Ja, Worms hat einen einfachen Mietspiegel (2022).

    Wie setze ich die Mietpreisbremse in Worms durch?

    Prüfe deine Miete mit dem Mietspiegel, erstelle ein Rügeschreiben und sende es per Einschreiben an deinen Vermieter.

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