Mietpreisbremse in Mainz

    Mainz als Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz hat einen angespannten Mietmarkt.

    11,50 €/m²

    Ø Kaltmiete

    220.552

    Einwohner

    Seit 2015

    Gültig bis 31.12.2029

    Qualifizierter Mietspiegel

    Stand: 2025

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Mainz?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Mainz gilt diese Regelung seit 2015.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 11,50 €/m² in Mainz können Mieter hier besonders stark von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.

    Mainz verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Mainz.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Mainz durch

    1. 1

      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Mainz.

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      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Mainz

    Gilt die Mietpreisbremse in Mainz?

    Ja, seit 2015 auf Basis der rheinland-pfälzischen Mietpreisbegrenzungsverordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete?

    Ca. 11,50 €/m².

    Hat Mainz einen Mietspiegel?

    Ja, einen qualifizierten Mietspiegel (2023).

    Gilt die Bremse auch in der Mainzer Neustadt?

    Ja, die Mietpreisbremse gilt für das gesamte Stadtgebiet von Mainz.

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