Mietpreisbremse in Leipzig

    Leipzig hat sich in den letzten Jahren zu einem der dynamischsten Mietmärkte Ostdeutschlands entwickelt.

    7,80 €/m²

    Ø Kaltmiete

    616.093

    Einwohner

    Seit 2021

    Gültig bis 30.06.2027

    Qualifizierter Mietspiegel

    Stand: 2025

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Leipzig?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Leipzig gilt diese Regelung seit 2021.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 7,80 €/m² in Leipzig können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 30.06.2027.

    Leipzig verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Leipzig.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Leipzig durch

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      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Leipzig.

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      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Leipzig

    Gilt die Mietpreisbremse in Leipzig?

    Ja, seit 2021 auf Basis der sächsischen Mietpreisbegrenzungsverordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete?

    Ca. 7,80 €/m² — mit starkem Aufwärtstrend.

    Hat Leipzig einen Mietspiegel?

    Ja, einen qualifizierten Mietspiegel (aktuell: 2024).

    Seit wann gilt die Bremse in Sachsen?

    Sachsen hat die Mietpreisbremse 2021 für Leipzig und Dresden eingeführt.

    Mietpreisbremse in weiteren Städten in Sachsen