Mietpreisbremse in Dresden

    Dresden ist neben Leipzig der zweite angespannte Wohnungsmarkt in Sachsen.

    7,50 €/m²

    Ø Kaltmiete

    563.311

    Einwohner

    Seit 2021

    Gültig bis 30.06.2027

    Qualifizierter Mietspiegel

    Stand: 2025

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Dresden?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Dresden gilt diese Regelung seit 2021.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 7,50 €/m² in Dresden können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 30.06.2027.

    Dresden verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Dresden.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Dresden durch

    1. 1

      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Dresden.

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      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zur�ückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Dresden

    Gilt die Mietpreisbremse in Dresden?

    Ja, seit 2021 auf Basis der sächsischen Verordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete?

    Ca. 7,50 €/m².

    Hat Dresden einen Mietspiegel?

    Ja, einen qualifizierten Mietspiegel (2023).

    Wie berechne ich meine zulässige Miete?

    Die zulässige Höchstmiete beträgt maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete laut Mietspiegel.

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