7,50 €/m²
Ø Kaltmiete
563.311
Einwohner
Seit 2021
Gültig bis 30.06.2027
Qualifizierter Mietspiegel
Stand: 2025
Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Dresden gilt diese Regelung seit 2021.
Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 7,50 €/m² in Dresden können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 30.06.2027.
Dresden verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Dresden.
Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Dresden.
Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.
Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zur�ückfordern.
Ja, seit 2021 auf Basis der sächsischen Verordnung.
Ca. 7,50 €/m².
Ja, einen qualifizierten Mietspiegel (2023).
Die zulässige Höchstmiete beträgt maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete laut Mietspiegel.