Mietpreisbremse in Erfurt

    Erfurt als Landeshauptstadt Thüringens hat einen wachsenden Mietmarkt.

    7,80 €/m²

    Ø Kaltmiete

    214.417

    Einwohner

    Seit 2019

    Gültig bis 30.09.2029

    Qualifizierter Mietspiegel

    Stand: 2025

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Erfurt?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Erfurt gilt diese Regelung seit 2019.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 7,80 €/m² in Erfurt können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 30.09.2029.

    Erfurt verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Erfurt.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Erfurt durch

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      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Erfurt.

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      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Erfurt

    Gilt die Mietpreisbremse in Erfurt?

    Ja, seit 2019 auf Basis der thüringischen Verordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete?

    Ca. 7,80 €/m².

    Hat Erfurt einen Mietspiegel?

    Ja, einen qualifizierten Mietspiegel (2023).

    Wie lange gilt die Verordnung noch?

    Bis zum 31.12.2025, eine Verlängerung ist möglich.

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