8,50 €/m²
Ø Kaltmiete
210.702
Einwohner
Seit 2018
Gültig bis 30.09.2028
Einfacher Mietspiegel
Stand: 2024
Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Rostock gilt diese Regelung seit 2018.
Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 8,50 €/m² in Rostock können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 30.09.2028.
Rostock verfügt über einen einfachen Mietspiegel (Stand: 2024), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Rostock.
Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Rostock.
Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.
Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.
Ja, seit 2018 auf Basis der MV-Mietpreisbegrenzungsverordnung.
Ca. 8,50 €/m².
Ja, einen einfachen Mietspiegel (2023).
Ja, Warnemünde gehört zum Rostocker Stadtgebiet und ist damit einbezogen.