Mietpreisbremse in Rostock

    Rostock ist die größte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns mit steigenden Mieten.

    8,50 €/m²

    Ø Kaltmiete

    210.702

    Einwohner

    Seit 2018

    Gültig bis 30.09.2028

    Einfacher Mietspiegel

    Stand: 2024

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Rostock?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Rostock gilt diese Regelung seit 2018.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 8,50 €/m² in Rostock können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 30.09.2028.

    Rostock verfügt über einen einfachen Mietspiegel (Stand: 2024), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Rostock.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Rostock durch

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      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Rostock.

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      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Rostock

    Gilt die Mietpreisbremse in Rostock?

    Ja, seit 2018 auf Basis der MV-Mietpreisbegrenzungsverordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete?

    Ca. 8,50 €/m².

    Hat Rostock einen Mietspiegel?

    Ja, einen einfachen Mietspiegel (2023).

    Gilt die Bremse auch in Warnemünde?

    Ja, Warnemünde gehört zum Rostocker Stadtgebiet und ist damit einbezogen.

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