Mietpreisbremse in Potsdam

    Potsdam profitiert von der Nähe zu Berlin und hat einen angespannten Wohnungsmarkt.

    10,50 €/m²

    Ø Kaltmiete

    185.750

    Einwohner

    Seit 2015

    Gültig bis 31.12.2029

    Qualifizierter Mietspiegel

    Stand: 2023

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Potsdam?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Potsdam gilt diese Regelung seit 2015.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 10,50 €/m² in Potsdam können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.

    Potsdam verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel (Stand: 2023), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Potsdam.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Potsdam durch

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      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Potsdam.

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      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

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      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Potsdam

    Gilt die Mietpreisbremse in Potsdam?

    Ja, seit 2015 auf Basis der brandenburgischen Mietpreisbegrenzungsverordnung.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete?

    Ca. 10,50 €/m².

    Hat Potsdam einen Mietspiegel?

    Ja, einen qualifizierten Mietspiegel (2023).

    Wird Potsdam immer teurer?

    Ja, die Mieten in Potsdam steigen kontinuierlich, auch durch die Nähe zu Berlin.