9,00 €/m²
Ø Kaltmiete
569.396
Einwohner
Seit 2015
Gültig bis 31.12.2029
Einfacher Mietspiegel
Stand: 2025
Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Bremen gilt diese Regelung seit 2015.
Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 9,00 €/m² in Bremen können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.
Bremen verfügt über einen einfachen Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Bremen.
Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Bremen.
Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.
Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.
Ja, seit 2015 im gesamten Stadtgebiet.
Ca. 9,00 €/m².
Ja, einen einfachen Mietspiegel (2023).
Ja, die Erstellung des Rügeschreibens ist kostenlos und unverbindlich.