Mietpreisbremse in Bremen

    Bremen hat die Mietpreisbremse 2015 eingeführt. Sie gilt im gesamten Stadtgebiet.

    9,00 €/m²

    Ø Kaltmiete

    569.396

    Einwohner

    Seit 2015

    Gültig bis 31.12.2029

    Einfacher Mietspiegel

    Stand: 2025

    Was bedeutet die Mietpreisbremse in Bremen?

    Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Bremen gilt diese Regelung seit 2015.

    Bei einer durchschnittlichen Kaltmiete von 9,00 €/m² in Bremen können Mieter hier deutlich von der Mietpreisbremse profitieren. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.

    Bremen verfügt über einen einfachen Mietspiegel (Stand: 2025), der als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient. Den offiziellen Mietspiegel findest du auf der Website der Stadt Bremen.

    So setzt du die Mietpreisbremse in Bremen durch

    1. 1

      Miete prüfen

      Vergleiche deine aktuelle Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete in Bremen.

    2. 2

      Rügeschreiben erstellen

      Erstelle ein qualifiziertes Rügeschreiben nach § 556g Abs. 2 BGB — kostenlos als PDF.

    3. 3

      An Vermieter senden

      Sende die Rüge per Einschreiben mit Rückschein. Ab Zugang kannst du die Differenz zurückfordern.

    Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Bremen

    Gilt die Mietpreisbremse in Bremen?

    Ja, seit 2015 im gesamten Stadtgebiet.

    Wie hoch ist die Durchschnittsmiete?

    Ca. 9,00 €/m².

    Hat Bremen einen Mietspiegel?

    Ja, einen einfachen Mietspiegel (2023).

    Ist die Rüge kostenlos?

    Ja, die Erstellung des Rügeschreibens ist kostenlos und unverbindlich.