Mietrecht

    Staffelmiete & Indexmiete: Gilt die Mietpreisbremse?

    7 Min. Lesezeit18. März 2025

    Staffelmiete und Mietpreisbremse

    Was ist eine Staffelmiete?

    Bei einer Staffelmiete (§ 557a BGB) vereinbaren Mieter und Vermieter im Voraus feste Mieterhöhungen zu bestimmten Zeitpunkten. Beispiel:

    • -Ab 01.01.2025: 1.200 €
    • -Ab 01.01.2026: 1.260 €
    • -Ab 01.01.2027: 1.320 €

    Gilt die Mietpreisbremse?

    Ja, uneingeschränkt. Der BGH hat in seinem Urteil vom 30. Juni 2021 (VIII ZR 7/20) klargestellt:

    • -Bereits die Anfangsmiete darf die zulässige Höchstmiete nicht überschreiten
    • -Jede einzelne Staffel wird separat an der Mietpreisbremse gemessen
    • -Überschreitet eine Staffel die Grenze, ist sie teilweise unwirksam

    Beispiel

    StaffelVereinbartZulässig (Vergleichsmiete + 10 %)Überzahlung
    20251.200 €1.100 €100 €/Monat
    20261.260 €1.130 €130 €/Monat
    20271.320 €1.160 €160 €/Monat

    Gesamte Überzahlung über 3 Jahre: 4.680 €

    Indexmiete und Mietpreisbremse

    Was ist eine Indexmiete?

    Bei einer Indexmiete (§ 557b BGB) ist die Miete an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts gekoppelt. Steigt die Inflation, steigt die Miete.

    Gilt die Mietpreisbremse?

    Ja, aber nur für die Anfangsmiete. Die spätere Anpassung nach dem Index ist davon nicht betroffen:

    • -Die erste Miete bei Vertragsschluss unterliegt der Mietpreisbremse
    • -Die Indexanpassungen danach sind zulässig, sofern sie dem tatsächlichen Indexanstieg entsprechen
    • -Die Indexmiete kann die ortsübliche Vergleichsmiete dauerhaft übersteigen — das ist vom Gesetzgeber so gewollt

    Achtung bei hoher Inflation

    In Zeiten hoher Inflation (wie 2022/2023) können Indexmieten drastisch steigen. In manchen Fällen stiegen Mieten um 10–15 % in einem Jahr. Hier lohnt sich eine Prüfung, ob:

    • -Die Anfangsmiete bereits zu hoch war
    • -Die Index-Berechnung korrekt durchgeführt wurde
    • -Die Anpassung fristgerecht angekündigt wurde

    Unterschiede auf einen Blick

    MerkmalStaffelmieteIndexmiete
    Mietpreisbremse Anfangsmiete✅ Ja✅ Ja
    Mietpreisbremse Erhöhungen✅ Jede Staffel einzeln❌ Nein (Indexanpassung zulässig)
    Kappungsgrenze (§ 558 BGB)❌ Nicht anwendbar❌ Nicht anwendbar
    Mieterhöhung wegen Modernisierung❌ Ausgeschlossen❌ Ausgeschlossen

    Tipps für Mieter

    1. Prüfe die Anfangsmiete: Auch bei Staffel- und Indexverträgen muss die erste Miete die Mietpreisbremse einhalten
    2. Staffelverträge genau prüfen: Jede Staffel muss unter der zulässigen Grenze liegen
    3. Index-Berechnungen nachrechnen: Vermieter machen häufig Fehler bei der Indexberechnung
    4. Rüge frühzeitig: Je früher du rügst, desto mehr Geld kannst du zurückbekommen

    Fazit

    Sowohl Staffelmiete als auch Indexmiete unterliegen der Mietpreisbremse — wenn auch in unterschiedlichem Umfang. Prüfe jetzt, ob deine Miete die gesetzliche Grenze überschreitet.

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