Mietpreisbremse einfach erklärt: So funktioniert sie 2025
Was ist die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung (§ 556d BGB), die seit 2015 in vielen deutschen Städten gilt. Sie begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Warum gibt es die Mietpreisbremse?
In Ballungsgebieten wie München, Berlin oder Hamburg sind die Mieten in den letzten Jahren stark gestiegen. Die Mietpreisbremse soll verhindern, dass Mieter bei einem Umzug oder Erstbezug überhöhte Mieten zahlen müssen.
Wann gilt die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse gilt, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- -Angespannter Wohnungsmarkt: Die Landesregierung hat die Gemeinde per Verordnung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen.
- -Neuvermietung: Der Mietvertrag wurde nach Inkrafttreten der Verordnung geschlossen.
- -Kein Neubau: Die Wohnung wurde vor dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet.
- -Keine umfassende Modernisierung: Es wurde keine Modernisierung durchgeführt, die einem Neubau gleichkommt.
Die 10%-Regel einfach erklärt
Die Formel ist simpel:
Maximalmiete = Ortsübliche Vergleichsmiete × 1,10
Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus dem qualifizierten Mietspiegel deiner Stadt. Dieser berücksichtigt Faktoren wie:
- -Wohnlage (einfach, mittel, gut)
- -Baujahr des Gebäudes
- -Wohnfläche
- -Ausstattung (Aufzug, Balkon, Einbauküche etc.)
Beispiel: München
- •Eine 70-m²-Wohnung in mittlerer Lage, Baujahr 1975:
- -Ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel 2025: 14,50 €/m²
- -Maximalmiete mit Mietpreisbremse: 15,95 €/m²
- -Bei einer tatsächlichen Kaltmiete von 18,00 €/m² → Überzahlung von 143,50 € pro Monat
Wie setze ich mein Recht durch?
Schritt 1: Rügeschreiben senden
Damit du zu viel gezahlte Miete zurückfordern kannst, musst du deinen Vermieter zunächst schriftlich rügen. Ab dem Zeitpunkt der Rüge kannst du die Erstattung der Überzahlung verlangen.
Schritt 2: Miete anpassen
Nach der Rüge hast du das Recht, die Miete auf die gesetzlich zulässige Höhe zu kürzen.
Schritt 3: Professionelle Hilfe nutzen
Wenn dein Vermieter nicht reagiert, kann ein Anwalt die Durchsetzung übernehmen. Viele Dienste arbeiten auf Erfolgsbasis — du zahlst nur, wenn deine Miete tatsächlich gesenkt wird.
Häufige Irrtümer
| Irrtum | Realität |
|---|---|
| „Mein Vermieter kann mich kündigen" | Nein! Eine Kündigung wegen Geltendmachung der Mietpreisbremse ist rechtswidrig. |
| „Das gilt nur in Berlin" | Die Mietpreisbremse gilt in über 300 Gemeinden in ganz Deutschland. |
| „Neubau ist auch betroffen" | Nein, Neubauten (Erstbezug nach 01.10.2014) sind ausgenommen. |
Fazit
Die Mietpreisbremse ist eines der stärksten Rechte, das Mietern in Deutschland zusteht — doch viele nutzen es nicht. Prüfe jetzt kostenlos, ob deine Miete zu hoch ist.
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