Tipps für Mieter

    Angst vor Kündigung nach Mietpreisbremse? Warum du geschützt bist

    6 Min. Lesezeit12. März 2025

    Die häufigste Frage: Kann ich gekündigt werden?

    Nein. Eine Kündigung wegen Geltendmachung der Mietpreisbremse ist rechtswidrig. Das deutsche Mietrecht schützt dich umfassend.

    Trotzdem ist die Angst vor einer Kündigung der häufigste Grund, warum Mieter ihre Rechte nicht wahrnehmen. Lass uns diese Angst mit Fakten ausräumen.

    Warum eine Kündigung ausgeschlossen ist

    Gesetzlicher Kündigungsschutz (§ 573 BGB)

    Dein Vermieter darf dir nur aus drei gesetzlich bestimmten Gründen kündigen:

    1. Eigenbedarf: Der Vermieter benötigt die Wohnung für sich oder nahe Familienangehörige
    2. Erhebliche Pflichtverletzung: Z. B. Mietrückstand über 2 Monate, massive Störung des Hausfriedens
    3. Wirtschaftliche Verwertung: Nur in extremen Ausnahmefällen

    Was KEIN Kündigungsgrund ist:

    • -❌ Geltendmachung der Mietpreisbremse
    • -❌ Senden eines Rügeschreibens
    • -❌ Einschalten eines Anwalts
    • -❌ Beantragung einer Mietminderung
    • -❌ Beschwerde über Mängel

    Was, wenn mein Vermieter trotzdem kündigt?

    In dem unwahrscheinlichen Fall, dass dein Vermieter dir nach einer Rüge kündigt, ist die Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam:

    Schritt 1: Ruhe bewahren

    Eine Kündigung bedeutet nicht, dass du ausziehen musst. Du musst der Kündigung nicht zustimmen.

    Schritt 2: Kündigung prüfen lassen

    Lass die Kündigung von einem Anwalt oder dem Mieterverein prüfen. In den allermeisten Fällen ist sie rechtswidrig.

    Schritt 3: Widerspruch einlegen (§ 574 BGB)

    Selbst bei einer formell korrekten Kündigung kannst du Widerspruch einlegen, wenn der Umzug eine unzumutbare Härte darstellen würde.

    Statistiken, die beruhigen

    • -Über 95 % der Rügeschreiben führen zu einer einvernehmlichen Lösung
    • -In weniger als 1 % der Fälle kommt es überhaupt zu einem Rechtsstreit
    • -Kein einziger Fall ist bekannt, in dem ein Mieter wegen Geltendmachung der Mietpreisbremse seine Wohnung verloren hat

    Warum Vermieter meist kooperieren

    Die meisten Vermieter akzeptieren eine berechtigte Rüge, weil:

    • -Sie wissen, dass sie vor Gericht keine Chance haben
    • -Die Rückzahlung mit jedem Monat teurer wird
    • -Ein gutes Mietverhältnis auch für Vermieter wertvoll ist
    • -Anwaltskosten und Gerichtskosten sie selbst treffen würden

    Zusätzlicher Schutz: Mieterverein

    Wir empfehlen eine Mitgliedschaft im örtlichen Mieterverein. Für einen kleinen Jahresbeitrag erhältst du:

    • -✅ Kostenlose Rechtsberatung
    • -✅ Anwaltliche Vertretung bei Streitigkeiten
    • -✅ Regelmäßige Informationen zu deinen Rechten

    Fazit: Nutze deine Rechte

    Die Angst vor einer Kündigung ist unbegründet. Das Gesetz steht klar auf deiner Seite. Jeder Tag, an dem du zu viel Miete zahlst, ist verlorenes Geld. Prüfe jetzt kostenlos, ob du zu viel zahlst.

    Weiterführende Artikel

    Jetzt deine Miete kostenlos prüfen

    Unser Rechner ermittelt in 2 Minuten, ob du zu viel zahlst.

    Zum Mietpreisbremse-Rechner

    © 2026 Mietpreisbremse-Rechner. Keine Rechtsberatung.